Der
Staatsanwalt
Die
Hauptarbeit des Staatsanwaltes darin liegt, anhand
eingehender Anzeigen zu überprüfen, ob diese sofort
zurückzulegen ist, eine direkte Anklage oder direkter
Strafantrag bei Gericht einzubringen oder weitere
Erhebungen, sei es durch die Polizei oder durch den
Untersuchungsrichter im Rahmen von Vorerhebungen oder
Voruntersuchungen notwendig sind.
Rechtsmittelverfahren
Sollte es
zu einer Verurteilung kommen so hat der Verurteilte die
Möglichkeit einer Berufung und/oder einer Beschwerde wegen
Nichtigkeit. Die Berufung richtet sich gegen das Strafmaß
während sich die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die
Rechtmäßigkeit des Urteils richtet (Anwaltszwang !!).
Man muss
ein Rechtsmittel innerhalb von drei Tagen nach
Urteilsverkündung anmelden und innerhalb von vier Wochen
nach Zustellung ausführen, ansonsten das Urteil
rechtskräftig wird. |