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Strafrecht


Der Staatsanwalt

Die Hauptarbeit des Staatsanwaltes darin liegt, anhand eingehender Anzeigen zu überprüfen, ob diese sofort zurückzulegen ist, eine direkte Anklage oder direkter Strafantrag bei Gericht einzubringen oder weitere Erhebungen, sei es durch die Polizei oder durch den Untersuchungsrichter im Rahmen von Vorerhebungen oder Voruntersuchungen notwendig sind.

Rechtsmittelverfahren

Sollte es zu einer Verurteilung kommen so hat der Verurteilte die Möglichkeit einer Berufung und/oder einer Beschwerde wegen Nichtigkeit. Die Berufung richtet sich gegen das Strafmaß während sich die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Rechtmäßigkeit des Urteils richtet (Anwaltszwang !!).

Man muss ein Rechtsmittel innerhalb von drei Tagen nach Urteilsverkündung anmelden und innerhalb von vier Wochen nach Zustellung ausführen, ansonsten das Urteil rechtskräftig wird.

 

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