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Erbrecht

Testament
Entschließt man sich bestimmte Personen (juristische oder natürliche) etwas zu hinterlassen, so ist es notwendig eine letztwillige Verfügung zu errichten. Diese kann

1. Privat oder außergerichtlich,
2. Öffentlich, das ist vor Gericht oder Notar, errichtet werden.

Private oder außergerichtliche Verfügungen unterliegen zwecks Gültigkeit strengen Formerfordernissen.

Wir helfen und beraten Sie bei der Errichtung eines solchen Testamentes. Des Weiteren übernehmen wir für Sie die Eintragung in das zentrale Testamentsregister. Im Todesfall kann in kürzester Zeit das Testament gefunden werden und kann der Verlust oder Untergang dadurch verhindert werden.
 

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