Testament
Entschließt man sich bestimmte Personen (juristische oder
natürliche) etwas zu hinterlassen, so ist es notwendig eine
letztwillige Verfügung zu errichten. Diese kann
1.
Privat oder außergerichtlich,
2. Öffentlich, das ist vor Gericht oder Notar, errichtet
werden.
Private
oder außergerichtliche Verfügungen unterliegen zwecks
Gültigkeit strengen Formerfordernissen.
Wir helfen
und beraten Sie bei der Errichtung eines solchen
Testamentes. Des Weiteren übernehmen wir für Sie die
Eintragung in das zentrale Testamentsregister. Im Todesfall
kann in kürzester Zeit das Testament gefunden werden und
kann der Verlust oder Untergang dadurch verhindert werden.
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