| Das 
                    Strafrecht ist medial in TV und Zeitungen das verbreiteste 
                    Rechtsgebiet. Leider wird oft im Fernsehen der Ablauf falsch 
                    wiedergegeben. Man unterscheidet primär eine unter Strafe 
                    stehende Tat in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind 
                    vorsätzliche Handlung, die mit lebenslanger Haft oder mit 
                    mehr als dreijähriger Haftstrafe bedroht sind. Alle anderen 
                    strafbaren Handlungen sind Vergehen. Je nach 
                    Delikt ist jeweils ein anderes Gericht zuständig: 
                    Bezirksgericht, Einzelrichter, Schöffengericht und 
                    Geschworenengericht.
 Vertretung vor dem Strafgericht
 Der vor 
                    einem Strafgericht auftretende Anwalt wird Verteidiger 
                    genannt. Jeder der in Österreich zugelassene Rechtsanwalt 
                    ist auch Verteidiger in Strafsachen. Nicht in 
                    jedem Strafverfahren herrscht Anwaltszwang, doch empfiehlt 
                    es sich trotzdem kompetenten Rat einzuholen.
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