Das
Strafrecht ist medial in TV und Zeitungen das verbreiteste
Rechtsgebiet. Leider wird oft im Fernsehen der Ablauf falsch
wiedergegeben. Man unterscheidet primär eine unter Strafe
stehende Tat in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind
vorsätzliche Handlung, die mit lebenslanger Haft oder mit
mehr als dreijähriger Haftstrafe bedroht sind. Alle anderen
strafbaren Handlungen sind Vergehen.
Je nach
Delikt ist jeweils ein anderes Gericht zuständig:
Bezirksgericht, Einzelrichter, Schöffengericht und
Geschworenengericht.
Vertretung vor dem Strafgericht
Der vor
einem Strafgericht auftretende Anwalt wird Verteidiger
genannt. Jeder der in Österreich zugelassene Rechtsanwalt
ist auch Verteidiger in Strafsachen.
Nicht in
jedem Strafverfahren herrscht Anwaltszwang, doch empfiehlt
es sich trotzdem kompetenten Rat einzuholen.
|