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Strafrecht

Das Strafrecht ist medial in TV und Zeitungen das verbreiteste Rechtsgebiet. Leider wird oft im Fernsehen der Ablauf falsch wiedergegeben. Man unterscheidet primär eine unter Strafe stehende Tat in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind vorsätzliche Handlung, die mit lebenslanger Haft oder mit mehr als dreijähriger Haftstrafe bedroht sind. Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.

Je nach Delikt ist jeweils ein anderes Gericht zuständig: Bezirksgericht, Einzelrichter, Schöffengericht und Geschworenengericht.

Vertretung vor dem Strafgericht

Der vor einem Strafgericht auftretende Anwalt wird Verteidiger genannt. Jeder der in Österreich zugelassene Rechtsanwalt ist auch Verteidiger in Strafsachen.
Nicht in jedem Strafverfahren herrscht Anwaltszwang, doch empfiehlt es sich trotzdem kompetenten Rat einzuholen.

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