HOME      KANZLEI      ANWALT      SCHWERPUNKTE      MITARBEITER      LAGEPLAN      ANFRAGE
   
   
STRAFRECHT
SCHEIDUNGEN
ERBRECHT
VERKEHRSRECHT
FREMDENRECHT
SCHADENERSATZ-
GEWÄHRLEISTUNGS-
RECHT
ALLGEMEINES
ZIVILRECHT

 

Scheidungen


c) Eltern/ Großeltern

Im Ausnahmefall haben Eltern/Großeltern einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Kindern. Dieses Recht besteht aber nur, wenn diese ihrerseits ihre Unterhaltsverpflichtung nicht verletzt haben und nicht selbst -erhaltungsfähig sind.

Aufteilung
Neben der strittigen Scheidungsverfahren, ist auch über die Aufteilung des ehelichen Vermögens zu entscheiden. Der Aufteilungsanspruch besteht unabhängig vom Verschulden.

Prinzipiell gilt der Grundsatz der Teilung des während der Ehe angeschafften Vermögens zu gleichen Teilen. Hiezu bedarf es eines eigenen Antrags in einer bestimmten Frist. Das Vermögen, das ein Ehegatte in die Ehe gebracht hat, verbleibt auch diesem alleine.

Ehepakte sind seit langer Zeit nicht mehr gültig, da der Oberste Gerichtshof diese Verträge als sittenwidrig eingestuft hat
 

 

<< ZURÜCK  

>> WEITER