c)
Eltern/ Großeltern
Im Ausnahmefall haben Eltern/Großeltern einen
Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Kindern. Dieses Recht
besteht aber nur, wenn diese ihrerseits ihre
Unterhaltsverpflichtung nicht verletzt haben und nicht
selbst -erhaltungsfähig sind.
Aufteilung
Neben der strittigen Scheidungsverfahren, ist auch über die
Aufteilung des ehelichen Vermögens zu entscheiden. Der
Aufteilungsanspruch besteht unabhängig vom Verschulden.
Prinzipiell
gilt der Grundsatz der Teilung des während der Ehe
angeschafften Vermögens zu gleichen Teilen. Hiezu bedarf es
eines eigenen Antrags in einer bestimmten Frist. Das
Vermögen, das ein Ehegatte in die Ehe gebracht hat,
verbleibt auch diesem alleine.
Ehepakte
sind seit langer Zeit nicht mehr gültig, da der Oberste
Gerichtshof diese Verträge als sittenwidrig eingestuft hat
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