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Scheidungen


Obsorge

Der obsorgende Teil ist für die Erziehung und die Verwaltung des Kindervermögens verantwortlich.

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung einigen sich die Eltern freiwillig über den Verbleib der Kinder bei einem Teil.

Bei einer strittigen Scheidung entscheidet das Gericht in einem eigenen Verfahren über den Verbleib der Kinder. Dabei wird in erster Linie auf das Kindeswohl Rücksicht genommen. Nach Möglichkeit ist aber das Kind bei der Mutter zu belassen (§218 ABGB). Natürlich ist es möglich, dass der Vater die Obsorge zugesprochen bekommt, falls z.B. die Mutter die Vormundschaft nicht erfüllen kann und dadurch das Kindeswohl gefährdet ist (Trunkenheit, mehrere "Lebensgefährten"........)

Nach strittiger Auflösung des Ehestandes kann aber auch eine gemeinsame Obsorge beschlossen werden.

Es empfiehlt sich aber jedenfalls sich vor einer Scheidung, ob strittig oder einvernehmlich, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um eine für Sie akzeptable Lösung zu finden.
 

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